Es klingt erst einmal seltsam: Ein funktionsfähiger Defibrillator darf auf einem Rettungswagen in
lebensbedrohlichen Situationen nicht mehr eingesetzt werden. Dabei könnte er doch weiterhin das Leben der Patienten sichern. Hintergrund für diese Tatsache ist die neue EU-Richtline EU2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation), die besagt, dass das Gerät keine neue Zulassung mehr erhält. Das Medizinprodukterecht auf Europäischer Ebene wurde entsprechend angepasst.
Für die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) sowie die Volksbank Bönen eG war das der Grund für eine schnelle Spende an das DRK in dieser Situation, denn eine Neuanschaffung war vorerst nicht eingeplant und ist mit 12.500 Euro keine Kleinigkeit für den Ortsverein in Bönen. Ohne die EKG/Defibrillator-Einheit könnte der Rettungswagen nicht mehr ausrücken. „Anschaffungen von Medizinischen Gerät sind immer sehr kostspielig, aber zur Erfüllung unseres Auftrages unabdingbar“, erklärt Karl-Heinz Pelz, der erste Schatzmeister beim DRK in Bönen.
Thomas Beckert, zuständig für die Medizintechnik beim DRK Bönen, sieht für die Neuanschaffung eine deutlich längere Perspektive: „Das neue Gerät erfüllt jetzt alle Voraussetzungen für professionelles Handeln am Patienten und ist auf lange Sicht eine gute Investition, da hierfür auch dauerhaft Wartungen und Service angeboten werden. Ein nicht gewartetes Gerät würden wir grundsätzlich niemals am Patienten einsetzen.“
Das neue Gerät konnten jetzt die beiden Bankvorstände Jürgen Müller und Oliver Drave sowie Jochen Baudrexl von den GSW in Augenschein nehmen und sich die Funktionen erläutern lassen.
„Die Lebensrettung ist eine der wichtigsten Grundlagen, die flächendeckend gegeben sein sollten. Deswegen haben wir bei der Entscheidung über die Unterstützung nicht gezögert. Wir hoffen natürlich, dass das Gerät möglichst selten zum Einsatz kommen muss, aber wenn, dann rettet es hoffentlich in der Zukunft viele Leben“, sagte Jürgen Müller bei der Inaugenscheinnahme auf dem Rettungswagen.